Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/38#abs-1 (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben nach § 37 Absatz 1 erstellen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage der Beobachtung nach § 6 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele und verwirklichen sie.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/38#abs-2 (2) Soweit dies zur Umsetzung völker- und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben oder zum Schutz von Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, einschließlich deren Lebensstätten, erforderlich ist, ergreifen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden des Bundes und der Länder wirksame und aufeinander abgestimmte vorbeugende Schutzmaßnahmen oder stellen Artenhilfsprogramme auf. Sie treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der unbeabsichtigte Fang oder das unbeabsichtigte Töten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die streng geschützten Arten haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/38#abs-3 (3) Die erforderliche Forschung und die notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten im Sinne des Artikels 18 der Richtlinie 92/43/EWG und des Artikels 10 der Richtlinie 2009/147/EG werden gefördert.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 38 BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 29.06.2001 – 14 L 727/01Zitiert von 2
- BVerwG, 02.09.2004 – 4 BN 38.04Zitiert von 1
- VG Berlin, 05.03.2026 – 24 L 76/26
- BVerwG, 29.04.2021 – 4 C 2/19Vorläufige Untersagung des Betriebs eines Offshore-Windparks wegen Beeinträchtigung der Seetaucherpopulationen nicht ausgeschlossenZitiert von 28
- VG Köln, 30.11.2004 – 14 K 9757/02Zitiert von 1
- VG Köln, 19.01.2023 – 14 L 387/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.03.2021 – 21 A 49/17Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 25.05.2016 – 4 KN 154/13Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Naturschutzvereinigung gegen die Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG Niedersachsen, 19.11.2014 – 4 KN 251/11Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 38 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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21.01.2013 Ausfertigung
§ 38 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I 95)
BGBl. 2013 I S. 95
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.